Am 19. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 keine Grundlage für Sperranordnungen gegen Internet-Zugangsanbieter liefert. Klassisches IP-Blocking gegen Provider ist damit vom Tisch. Wer 2026 in Deutschland online spielen will, prüft heute andere Indikatoren als die bloße Erreichbarkeit einer Casino-Website.
Ausgangspunkt war eine Klage von Lottoland, einem in Malta lizenzierten Anbieter. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hatte versucht, deutsche Telekommunikationsdienstleister zu einer Sperrung der Lottoland-Webseiten zu verpflichten. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Anordnung im April 2024 als rechtswidrig zurück. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Linie und stellte fest, dass die Norm in keinem denkbaren Anwendungsfall gegen reine Zugangsvermittler greift. Access-Provider, das macht das Urteil deutlich, sind nach den §§ 8 bis 10 des Telemediengesetzes nicht für die Inhalte verantwortlich, die sie transportieren.
Praktisch ist die Wirkung schmaler, als die juristische Schlagzeile vermuten lässt. Die GGL hatte schon Ende 2022 nach ersten Urteilen ihre Strategie verlagert und konzentriert sich seither auf Host-Provider, also auf die Anbieter, die die Server für die Casino-Webseiten betreiben.
Im Tätigkeitsbericht 2024 weist die GGL aus, dass 657 Internetseiten unerlaubter Glücksspielanbieter aus Deutschland heraus nicht mehr erreichbar sind. Erreicht wird das über Aufforderungen an Host-Provider, die betreffenden Domains für deutsche Zugriffe zu sperren oder ganz vom Server zu nehmen. Wechselt ein Anbieter den Host, beginnt das Verfahren von vorn. Monatlich kommen weitere Sperren hinzu.
Parallel arbeiten die Länder an einer neuen Rechtsgrundlage. Die Innenministerkonferenz hat am 3. Juli 2025 den Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des GlüStV 2021 beschlossen, am 8. Juli 2025 erfolgte die EU-Notifizierung. Geplantes Inkrafttreten ist der Mai 2026, sofern alle 16 Landesparlamente bis dahin ratifizieren. Der Entwurf soll Sperranordnungen künftig auch gegen Access-Provider tragen, unabhängig von der inhaltlichen Verantwortlichkeit. Verbraucherschützer und IT-Juristen warnen vor Overblocking, also vor der versehentlichen Sperrung legaler Webseiten. Wie belastbar die neue Norm vor Gericht ist, wird sich erst nach den ersten Anwendungsverfahren zeigen.
Auf der offiziellen Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde stehen Stand Frühjahr 2026 rund 95 Veranstalter mit Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Sportwetten. Jeder dieser Anbieter muss im Footer das GGL-Logo führen, dazu den Hinweis „Staatlich erlaubt und beaufsichtigt“ und die Lizenznummer im Impressum samt Verweis auf den Erlaubnisbescheid. Willst du sichergehen, gleichst du den Namen der Betreibergesellschaft direkt mit dem Eintrag auf der Behördenseite ab. Markenname und Domain stimmen nicht immer überein, weil ein Betreiber oft mehrere Casino-Marken unter einer einzigen Lizenz führt.
Die Differenz zwischen legalem Angebot und Graumarkt bleibt ein offener Reibungspunkt der Regulierung. Die GGL beziffert den Schwarzmarktanteil im Online-Glücksspiel auf 25 Prozent. Branchenverbände wie der Deutsche Sportwettenverband halten den Anteil für höher, ohne dass die Berechnungsbasis bislang vereinheitlicht wäre.
Wer im regulierten Markt mit einem Willkommensangebot wirbt, muss die Aktion vorher von der GGL prüfen und freigeben lassen. Das gilt für Einzahlungsboni, für Freispiel-Pakete und für die Umsatzbedingungen gleichermaßen. Die Zeit kombinierter Großaktionen mit dreistelligen Bonusprozenten plus Startguthaben ist im legalen deutschen Markt seit der Umsetzung des GlüStV 2021 vorbei.
Was geblieben ist, sind klar definierte Pakete mit transparenten Bedingungen. Die Bandbreite reicht von einzelnen kostenfreien Drehs nach Verifizierung über mittlere Angebote mit 150 Freispiele auf einen ausgewählten Slot bis zu Aktionen, die 200 Freispiele bei Registrierung für einen einzelnen Titel anbieten. Mindesteinzahlung, Umsatzanforderung und Gültigkeitsdauer müssen für Spieler erkennbar sein, bevor die Aktion in Werbung oder Onboarding eingesetzt werden darf. Beim Bonusvergleich schaust du am Ende weniger auf die nominale Zahl der Freispiele und mehr auf das Wagering, die maximale Auszahlung aus dem Bonus und die zugelassenen Slots.
Was den regulierten Markt sichtbar vom Graumarkt trennt, sind nicht die Boni, sondern die Schutzauflagen. OASIS, die zentrale Spielersperrdatei mit Sitz in Hessen, arbeitet anbieterübergreifend. Wer sich bei einem lizenzierten Anbieter sperren lässt, kann sich bei keinem anderen lizenzierten Anbieter mehr anmelden. Über LUGAS, die anbieterübergreifende Limitdatei, läuft das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro, das alle GGL-lizenzierten Anbieter zusammen abdeckt. Eine individuelle Erhöhung ist nach Einkommensnachweis möglich.
Dazu kommen die operativen Bremsen im Spiel selbst. Maximal 1 Euro Einsatz pro Spin an virtuellen Automaten, mindestens 5 Sekunden Pause zwischen zwei Spins, dazu der gut sichtbare Panik-Knopf, der den Account für 24 Stunden sperrt. Vor der ersten Echtgeld-Einzahlung ist eine vollständige Identitätsprüfung Pflicht. Keine dieser Vorgaben kennt der Graumarkt.
Münchner Spieler haben dabei eine Besonderheit, die deutschlandweit einzigartig ist. Klassische Spielbanken sind in Bayern nur in Kurorten zugelassen, die nächstgelegene zu München liegt in Bad Wiessee. Online dagegen betreibt die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung seit Januar 2024 unter spielbanken-bayern-online.de das bislang einzige legale Online-Casino mit Tischspielen in Deutschland. Zugriff haben ausschließlich Spieler mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die aktuelle Whitelist aller bundesweit lizenzierten Anbieter ist unter gluecksspiel-behoerde.de abrufbar.
tipps-muenchen.de © 2025 — Eine Plattform der MLK Digital Ltd.
tipps-muenchen.de © 2025 – Eine Plattform der
MLK Digital Ltd.