Anwalt für Strafrecht in München: Drei Kanzleien mit unterschiedlichen Schwerpunkten

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Eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anklageschrift kann den Alltag schlagartig verändern. Wer in München anwaltliche Unterstützung sucht, begegnet Kanzleien mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das ist wichtig: Bei einem Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen sich andere Fragen als bei einem Verkehrsdelikt oder einem Jugendstrafverfahren. Neben dem Tatvorwurf spielt eine Rolle, ob Ermittlungen gerade erst begonnen haben oder bereits ein Gerichtstermin bevorsteht. Die folgenden drei Münchner Kanzleien zeigen, wie unterschiedlich strafrechtliche Angebote ausgerichtet sein können. Ihre Profile helfen dabei, das eigene Anliegen einzuordnen und Fragen für ein erstes Gespräch vorzubereiten.

1. Fachanwaltskanzlei Dr. iur. Katharina Wild – Fokus auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Die Fachanwaltskanzlei Dr. iur. Katharina Wild hat ihren Sitz in München und berät Mandanten bundesweit. Dr. Katharina Wild ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Steuerrecht und Strafrecht. Die Verbindung dieser beiden Fachgebiete ist besonders relevant, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf eng mit Steuererklärungen, betrieblichen Abläufen oder finanziellen Entscheidungen verknüpft ist. In solchen Fällen kann neben der Verteidigung gegenüber Ermittlungsbehörden auch die steuerliche oder wirtschaftliche Seite des Sachverhalts Aufmerksamkeit verlangen. Die Kanzlei konzentriert sich auf Steuerrecht sowie Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht. Ihre Ausrichtung ist damit klarer eingegrenzt als ein Angebot für allgemeines Strafrecht.

Im Steuerstrafrecht gehören etwa Vorwürfe der Steuerhinterziehung und Sachverhalte rund um fehlerhafte oder unterlassene Steuererklärungen zu den Tätigkeitsfeldern. Für Betroffene können zugleich Fragen im Besteuerungsverfahren entstehen. Hier zeigt sich der praktische Nutzen der doppelten fachanwaltlichen Qualifikation: Strafrechtliche Verteidigung und steuerrechtliche Einordnung müssen bei demselben Vorgang zusammengedacht werden. Wer für einen solchen Fall einen kompetenten Anwalt für Strafrecht in München sucht, findet bei WILD eine auf diese Überschneidung ausgerichtete Kanzlei.

Auch wirtschaftliche Sachverhalte können eine strafrechtliche Verteidigung erfordern. Bei betrieblichen Vorgängen können Geschäftsführer, Betriebsleiter und andere Verantwortliche betroffen sein. Im Wirtschaftsstrafrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Unternehmensdelikten und berät auch zu strafrechtlichen Risiken betrieblicher Entscheidungen. Im Arbeitsstrafrecht stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit Beschäftigung und betrieblicher Verantwortung im Mittelpunkt. Die Kanzlei übernimmt die Verteidigung in verschiedenen Stadien des Verfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Für Privatpersonen und Unternehmen mit steuerlichen oder wirtschaftlichen Bezügen ist diese fachliche Konzentration ein entscheidender Punkt beim Abgleich mit dem eigenen Anliegen. Bei einem Vorwurf ohne solche Bezüge kann hingegen eine anders ausgerichtete Strafverteidigung naheliegen.

2. H2 Rechtsanwälte – breites Angebot im Strafrecht

H2 Rechtsanwälte hat seinen Kanzleisitz am Odeonsplatz 2 in München. Das strafrechtliche Angebot umfasst allgemeines Strafrecht und besondere Tätigkeitsfelder, darunter Wirtschafts- und Sexualstrafrecht. Damit kommen sowohl Verfahren ohne wirtschaftlichen Bezug als auch Vorwürfe aus diesen spezielleren Bereichen für eine Anfrage infrage. Die Kanzlei vertritt Mandanten in verschiedenen Phasen eines Strafverfahrens. Wer bereits eine Vorladung erhalten hat, kann den Verfahrensstand ebenso schildern wie jemand, dem eine Anklageschrift zugestellt wurde. Anders als bei einer vorrangig auf steuerliche Sachverhalte ausgerichteten Kanzlei steht hier ein breiteres Spektrum strafrechtlicher Vorwürfe im Vordergrund.

Für die fachliche Einordnung macht es dennoch einen Unterschied, ob etwa betriebliche Unterlagen Teil eines wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurfs sind oder ob ein einzelnes Geschehen außerhalb eines Unternehmens untersucht wird. Bei einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht können wiederum andere tatsächliche Fragen im Mittelpunkt stehen. Die genannten Tätigkeitsfelder geben deshalb einen konkreteren Anhaltspunkt als die allgemeine Bezeichnung „Strafrecht“. Für ein erstes Gespräch sind der genaue Vorwurf, vorhandene Schreiben und der bisherige Verlauf des Verfahrens relevant. Anhand dieser Angaben lässt sich besprechen, welche Verteidigungsschritte im jeweiligen Fall anstehen.

3. Kanzlei Kunkel – Strafverteidigung in mehreren Deliktsbereichen

Die Kanzlei Kunkel hat ihren Sitz in der St.-Paul-Straße 9 in München. Zu ihren strafrechtlichen Tätigkeitsfeldern zählen allgemeines Strafrecht sowie Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht. Das Profil deckt damit mehrere Vorwürfe ab, die sich nach Sachverhalt und Verfahrenskontext deutlich unterscheiden können. Bei einer Verkehrsstraftat stehen andere Fragen im Raum als bei einem wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurf, der mit Vorgängen in einem Unternehmen zusammenhängt. Auch das Jugendstrafrecht ist ein eigenständiger Bereich: Hier ist bereits die Frage wichtig, gegen wen sich das Verfahren richtet und welche Regeln dafür gelten. Die benannten Schwerpunkte erleichtern es, das eigene Anliegen dem Angebot der Kanzlei zuzuordnen.

Bei einem Vorwurf im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln oder einer Verkehrsstraftat bietet die entsprechende Ausrichtung der Kanzlei einen konkreten Ausgangspunkt für die Kontaktaufnahme. Gleiches gilt für ein Jugendstrafverfahren oder für Fragen aus dem allgemeinen Strafrecht. Wer mehrere Schreiben erhalten hat oder den Vorwurf noch nicht sicher einordnen kann, sollte die vorhandenen Unterlagen zum Gespräch mitnehmen. So kann die anwaltliche Einschätzung an dem ansetzen, was den Betroffenen tatsächlich vorgeworfen wird, statt nur an einer vorläufigen eigenen Vermutung über das Delikt. Gerade bei mehreren möglichen Tatvorwürfen ist diese Unterscheidung für die weitere Verteidigung wichtig.

Welche Kanzlei passt zum konkreten Strafrechtsfall?

Der wichtigste Ausgangspunkt ist der Tatvorwurf. Geht es um Steuererklärungen, Abgaben oder Entscheidungen im Unternehmen, kann eine auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht konzentrierte Verteidigung besonders gut zu den Fragen des Falls passen. Steht dagegen ein Vorwurf aus dem allgemeinen Strafrecht, dem Verkehrs- oder Jugendstrafrecht im Mittelpunkt, sind die entsprechenden Tätigkeitsbereiche der Kanzleien ein sinnvoller erster Anhaltspunkt. Überschneidungen sind möglich: Auch andere Münchner Strafrechtskanzleien befassen sich mit wirtschaftlichen Sachverhalten. Entscheidend ist nicht allein die Überschrift eines Rechtsgebiets, sondern welche tatsächlichen und rechtlichen Probleme im einzelnen Verfahren gelöst werden müssen.

Als Nächstes zählt die Verfahrensphase. Wer eine Vorladung erhalten hat, benötigt zunächst Orientierung dazu, was das Schreiben bedeutet und welche Schritte nun anstehen. Bei einer Durchsuchung stehen andere unmittelbare Fragen im Raum; nach einer Anklage rückt die Vorbereitung auf das gerichtliche Verfahren stärker in den Vordergrund. Bewahren Sie Schreiben und Unterlagen auf und achten Sie auf darin genannte Termine oder Fristen. Beschuldigte müssen ihren Vorwurf nicht selbst juristisch einordnen, bevor sie anwaltlichen Rat einholen. Eine genaue Schilderung dessen, was bereits geschehen ist, und die vorhandenen Dokumente schaffen eine bessere Grundlage für das Gespräch.

Hilfreich ist außerdem die Frage, wen das Verfahren betrifft: eine Privatperson, eine Führungskraft oder ein Unternehmen. Gerade bei betrieblichen Sachverhalten können Entscheidungen und Dokumente mehrerer Beteiligter eine Rolle spielen. Im ersten Gespräch lässt sich klären, wer vertreten werden soll, welche nächsten Verfahrensschritte absehbar sind und wie die Kanzlei den vorliegenden Sachverhalt angeht. Eine verständliche Erklärung des Vorgehens ist dabei ebenso wichtig wie die fachliche Passung. So wird aus einer allgemeinen Suche nach einem Anwalt für Strafrecht in München eine gezielte Entscheidung für Unterstützung im eigenen Fall.

Titelbild: Jan Antonin Kolar / Unsplash

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