Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag: Was Münchner Arbeitnehmer rechtlich wissen sollten

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Ein Kündigungsschreiben im Briefkasten, eine Abmahnung im Postfach oder der überraschende Vorschlag eines Aufhebungsvertrags: Solche Momente gehören für viele Berufstätige zu den unangenehmsten im Arbeitsleben. In einer Stadt mit hohen Mieten wie München hängt am Job zudem oft mehr als nur das monatliche Einkommen. Zwischen Kündigungsfristen, möglicher Abfindung und der Frage, ob du unterschreiben sollst, bleibt dann wenig Zeit zum Nachdenken. Dabei lohnt genau das: Im Arbeitsrecht entscheiden Fristen, Formvorgaben und die richtige Reihenfolge darüber, welche Optionen dir offenbleiben. Die Kurzantwort vorab: Fristen strikt einhalten, nichts vorschnell unterschreiben und mögliche Fehler früh prüfen lassen. Dieser Überblick zeigt im Detail, was bei Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag rechtlich wirklich zählt.

Kündigung erhalten – welche Fristen jetzt zählen

Hast du in München eine Kündigung erhalten, ist die wichtigste Zahl die drei: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens musst du Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, wenn du die Kündigung angreifen willst. Das regelt § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich fehlerhaft war. Das Gericht prüft dann nicht mehr, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war oder die Form eingehalten wurde. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine verspätete Klage nach § 5 KSchG noch nachträglich zugelassen werden. Oft endet ein Kündigungsschutzprozess übrigens nicht mit der Weiterbeschäftigung, sondern mit einem Vergleich über eine Abfindung, aber nur wer fristgerecht klagt, hat diese Verhandlungsposition.

Deshalb gilt direkt nach dem Zugang: Datum notieren, ruhig bleiben und keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Gerade das Zugangsdatum kann später streitig werden, etwa wenn das Kündigungsschreiben nur in den Briefkasten eingeworfen wurde (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.11.2023 – 6 Sa 183/23). Auch ein mündliches Gespräch mit dem Arbeitgeber ersetzt keine rechtzeitige Klage. Übrigens muss eine Kündigung grundsätzlich schriftlich erfolgen – eine mündlich oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung ist bereits aus Formgründen unwirksam. Sich allein darauf zu verlassen, ist trotzdem riskant, denn im Zweifel prüft das nur ein Gericht.

Ob das Kündigungsschutzgesetz in deinem Betrieb überhaupt gilt, hängt etwa von der Zahl der Beschäftigten und deiner Betriebszugehörigkeit ab. Besonderen Schutz genießen unter anderem Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder. Eine frühe Einschätzung durch einen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Kompetenz im Arbeitsrecht spart hier oft wertvolle Tage.

Abmahnung im Job – wann sie berechtigt ist und wann nicht

Eine Abmahnung ist mehr als ein deutlicher Hinweis des Chefs: Sie ist die rechtliche Vorstufe zur Kündigung. Damit sie wirksam ist, muss sie ein konkretes Fehlverhalten genau beschreiben – etwa wiederholtes Zuspätkommen mit Datum und Uhrzeit und unmissverständlich klarstellen, dass im Wiederholungsfall der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Pauschale Vorwürfe wie „deine Leistung passt uns nicht“ reichen dafür in der Regel nicht. Typische Anlässe für Abmahnungen sind dagegen Beleidigungen, das Ignorieren von Arbeitsanweisungen oder unentschuldigtes Fehlen.

Wichtig ist die Doppelfunktion: Die Abmahnung rügt das Verhalten und warnt gleichzeitig vor den Konsequenzen. Fehlt einer der beiden Teile oder ist der Vorwurf schlicht falsch, kann die Abmahnung unwirksam sein. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber in der Regel zuvor mindestens einmal wegen eines vergleichbaren Verhaltens abgemahnt haben.

Du musst eine Abmahnung übrigens nicht unterschreiben – eine Unterschrift bestätigt oft nur den Empfang. Gegen eine unberechtigte Abmahnung kannst du eine schriftliche Gegendarstellung zur Personalakte geben oder deren Entfernung verlangen. Gerade wenn mehrere Abmahnungen kurz hintereinander eingehen, lohnt ein genauer Blick: Manche Arbeitgeber bereiten damit eine Kündigung vor.

Aufhebungsvertrag – Chancen und Risiken vor der Unterschrift

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und genau darin liegt die Falle: Anders als bei einer Kündigung unterschreibst du freiwillig. Was einmal unterschrieben ist, lässt sich kaum noch rückgängig machen.

Das größte Risiko droht beim Arbeitslosengeld. Wer aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, muss in der Regel mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Wird zudem die ordentliche Kündigungsfrist im Vertrag nicht eingehalten, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld zusätzlich. Drei Monate ohne Einkommen können gerade in einer teuren Stadt wie München schnell zur Belastung werden. Auf der Habenseite steht die Chance, eine Abfindung zu verhandeln – ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht beim Aufhebungsvertrag allerdings nicht.

Deshalb gilt: niemals unter Zeitdruck unterschreiben. Ein seriöser Arbeitgeber lässt dir Bedenkzeit. Bevor du unterschreibst, lohnt sich eine fachkundige Prüfung: Kanzleien wie Falch & Partner in München prüfen Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen darauf, ob Fristen, Abfindungshöhe und Klauseln zu Zeugnis oder Wettbewerbsverbot fair geregelt sind. Gerade die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache: Als grobe Orientierung gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, je nach Ausgangslage ist aber auch deutlich mehr möglich.

Wann sich eine fachanwaltliche Einschätzung lohnt

Nicht jede Abmahnung erfordert sofort einen Anwalt. Es gibt aber Situationen, in denen eine fachanwaltliche Einschätzung fast immer sinnvoll ist: bei einer fristlosen Kündigung, wenn die Dreiwochenfrist läuft, bei einem Aufhebungsvertrag mit komplexen Klauseln oder wenn es um eine Abfindung in nennenswerter Höhe geht. Auch Führungskräfte und leitende Angestellte sollten sich früh beraten lassen – für sie gelten teils abweichende Regeln, etwa bei der Sozialauswahl. Und selbst wenn du den Job gar nicht behalten willst, kann es noch um die Höhe der Abfindung oder ein besseres Zeugnis gehen.

In München ist Falch & Partner ein Beispiel für eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei: Das Team setzt sich aus Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen und umfasst Fachanwälte für Arbeitsrecht – unter anderem mit Schwerpunkten im Kündigungsschutz und in der Beratung leitender Angestellter und Führungskräfte. Die Kanzlei berät zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abfindungen und Abmahnungen und vertritt Mandanten in Kündigungsschutzprozessen. Weil eine Abfindung auch steuerliche Folgen haben kann, ist die Verbindung aus anwaltlicher und steuerlicher Beratung unter einem Dach ein praktischer Vorteil. Die Kanzlei ist in der Region München gut erreichbar und nach eigenen Angaben bundesweit tätig.

Der Nutzen einer spezialisierten Kanzlei liegt auf der Hand: Wer regelmäßig Kündigungsschutzfälle bearbeitet, erkennt schnell, ob sich eine Klage lohnt, welche Abfindung realistisch ist und wo die Hebel in der Verhandlung liegen.

So läuft eine erste rechtliche Einschätzung ab

Der Weg zur ersten Einschätzung ist unkomplizierter, als viele denken. Üblich ist ein Erstkontakt per Telefon oder E-Mail, gefolgt von einem Beratungstermin. Damit dieser Termin effizient wird, solltest du vorbereitet sein:

  • Kündigungsschreiben, Abmahnung oder den Entwurf des Aufhebungsvertrags vollständig bereitlegen

  • deinen Arbeitsvertrag samt Änderungsvereinbarungen und relevanten Anhängen mitbringen

  • das Zugangsdatum der Kündigung notieren, denn davon hängt die Klagefrist ab

  • deine wichtigsten Fragen und Ziele vorab schriftlich festhalten – etwa ob du den Job behalten oder eine Abfindung aushandeln willst

Im Gespräch sichtet der Anwalt deine Unterlagen, prüft Fristen und mögliche Formfehler und ordnet ein, welche Optionen realistisch sind. Daraus ergibt sich die Strategie: Klage einreichen, über eine Abfindung verhandeln oder die Abmahnung angreifen. Wichtig ist nur, dass du nicht wartest, bis die Fristen fast abgelaufen sind – je früher die Einschätzung kommt, desto mehr Spielraum bleibt.

Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag haben eines gemeinsam: Wer die Fristen kennt und nichts überstürzt unterschreibt, behält die Kontrolle. Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage, klare Formregeln bei der Abmahnung und das Sperrzeitrisiko beim Aufhebungsvertrag sind die Punkte, die Münchner Arbeitnehmer im Kopf behalten sollten. Und wenn der Fall kompliziert wird, ist fachlicher Rat keine Schwäche, sondern der schnellste Weg zu einer belastbaren Entscheidung – bevor aus einer angreifbaren Kündigung eine vollendete Tatsache wird.

Titelbild: Olena Kholina / Unsplash

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